Vorgehen bei Erkältungssymptomen

SchnupfenplanBitte zum Öffnen des Schemas Bild anklicken!Hier finden Sie detaillierte Informationen zum richtigen Vorgehen beim Auftreten von Erkältungssymptomen in Ihrer Familie:

Um aus einzelnen Corona-Infektionen in der Schulgemeinschaft keinen "Ausbruch" werden zu lassen, ist es äußerst wichtig, dass Schüler*innen und Lehrkräfte mit Erkältungssymptomen nicht zur Schule kommen bzw. den Unterricht unverzüglich abbrechen, sollten diese Symptome im Laufe eines Schulvormittags auftreten.

Diese Symptome sind: Schnupfen, Husten, Halsschmerzen bzw. -kratzen, Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. Schüler*innen und Lehrkräfte, die solche Symptome zeigen, dürfen erst wieder in die Schule kommen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren. Dies gilt unabhängig vom Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung (zu der wir dennoch immer raten!).

Ausnahme Schnupfen: Im Falle des Auftretens von einfachem Schnupfen ohne weitere Krankheitssymptome bleibt das betroffene Kind / die betroffene Lehrkraft 48 Stunden zur Beobachtung zuhause. Treten in dieser Zeit keine Covid-19-typischen Symptome (s.o.) auf, kann der Schulbesuch trotz Schnupfens fortgesetzt werden.

Was bedeutet dies für die Mitglieder des gemeinsamen Haushalts (Geschwister bzw. Lehrkräfte) ?

  • Gesunde Haushaltsmitglieder von Personen, die reine Schnupfensymptome haben, können die Schule weiterhin besuchen.
  • Sobald eine Person weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch die anderen Haushaltsmitglieder bis zur Abklärung zuhause bleiben.
  • Wenn einzelne Haushaltsmitglieder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen auch die anderen die Schule nicht besuchen.

Schriftliche Bescheinigung bei Rückkehr

Schüler*innen, die aus den genannten Gründen in der Schule fehlten, müssen bei der Rückkehr in die Schule eine Bescheinigung der Eltern vorlegen, aus der hervorgeht, dass entweder....

  • sie selbst seit 48 Stunden symptomfrei sind (im Falle einer eigenen Erkrankung) ODER
  • zum Schnupfen innerhalb von 48 Stunden keine Covid-19-Symptome hinzugetreten sind ODER
  • die Symptome eines Haushaltsmitglieds mittlerweile ärztlich abgeklärt wurden (im Falle der Erkrankung von Haushaltsmitgliedern ohne eigene Symptome)

Was tun bei Symptomen aufgrund chronischer Erkrankungen?

Schüler*innen, die aufgrund einer chronsichen Erkrankung (Allergie, Asthma,...) regelmäßig eines oder mehrere der oben genannten Symptome zeigen, sollten sich diese Erkrankung vom Hausarzt schriftlich bestätigen lassen und diese Bescheinigung mit sich führen.  Eltern nehmen bitte Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf.