Abiturtermine 2024 (Stand: 29. Aug. 2023)
bis 12. Oktober |
Wahl der Abiturprüfungsfächer |
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20./21. März |
Sprechprüfung Englisch Kern- und Profilfach | ||
25. März |
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27. März | Schriftliche Klausur Profilfächer | ||
28. März | Bekanntgabe der Aufgabenstellungen für die Präsentationsprüfungen, Beginn der Bearbeitungszeit | ||
22. April |
Kernfach Französisch |
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25. April |
Kernfach Deutsch |
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3. Mai |
Kernfach Englisch/ Latein |
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7. Mai |
Kernfach Mathematik |
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27. Mai | Abgabe der Dokumentation der Präsentationsprüfung und sämtlicher Inhalte | ||
29./ 30. Mai |
Technischer Test der Präsentationen auf Schulrechnern in der Schule, Termine bei Abgabe der Inhalte abmachen | ||
31. Mai | Unterrichtsende/ Ausgabe der Zeugnisse Q4 | ||
14. Juni |
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen | ||
17. Juni | bis 9 Uhr Meldung zum mündlichen Abitur | ||
24. bis 26. Juni | Mündliche Abiturprüfungen | ||
4. Juli, 11.15 Uhr |
Entlassungsfeier - farewell |
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Wahl der Abiturprüfungsfächer
Zu Beginn des letzten Schuljahres wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungsfächer. Dabei müssen sie neben ihrem Profil gebendem Fach zwei ihrer drei Kernfächer als Prüfungsfach wählen. Mit ihrer vierten oder fünften Prüfung müssen sie sicherstellen, dass sie alle drei Aufgabenfelder abgedeckt haben.
Abiturprüfungsfächer |
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1. Abiturprüfungsfach (schriftlich) |
eines der drei Kernfächer |
Prüfungszeit |
2. Abiturprüfungsfach (schriftlich) |
anderes der drei Kernfächer |
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3. Abiturprüfungsfach (schriftlich) |
Profil gebendes Fach |
5 Zeitstunden; Aufgabenstellung erfolgt dezentral |
4. Abiturprüfungsfach |
Fach auf grundlegendem Niveau |
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2 Aufgaben |
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oder |
Schwerpunkt in vom Schüler gewählten Fach |
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5. Abiturprüfungsfach (freiwillig) |
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2 Aufgaben |
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oder |
Dokumentation 20 bis 30 Seiten (auf 1 Jahr begrenzt) |
- Sport ist nur als Profilfach Prüfungsfach.
- Die Prüfungsfächer müssen durchgängig in der Einführungs- und Qualifikationsphase unterrichtet worden sein.
- Alle drei Aufgabenfelder müssen bei der Wahl der Prüfungsfächer belegt werden.
Abiturprüfungsformate
Präsentation
Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in dem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Fach haben.
Die Aufgaben für die Präsentation stellt die Lehrkraft des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase im Benehmen mit der Abiturprüfungskommission. Die Schülerin oder der Schüler erhält die Aufgabe so, dass sie oder er vier Schulwochen Zeit zur Bearbeitung hat. Spätestens 10 Tage vor dem Kolloquium muss eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation mit allen Präsentationsinhalten der Prüferin oder dem Prüfer übergeben werden. Sie ist nicht Grundlage der Beurteilung, sondern dient der Vorbereitung des Kolloquiums. Das Kolloquium findet vor dem Fachausschuss statt.
Die Präsentationsprüfung gliedert sich in: die selbstständige Präsentation (10 Minuten) durch die Schülerin oder den Schüler und das Kolloquium (20 Minuten). Bei der Bewertung der Präsentation wird eine Gesamtnote festgelegt.
Besondere Lernleistung
Eine „besondere Lernleistung“ kann als fünftes Abiturprüfungsfach ins Abitur eingebracht werden. Sie ist an ein durchgängig belegtes Fach gebunden. Eine „besondere Lernleistung“ kann nur einmal eingebracht werden. Die Arbeit an der „besonderen Lernleistung“ ist auf ein Jahr begrenzt. Die Schule legt den Abgabetermin fest. Der Beginn der Arbeit sowie der Abgabetermin müssen in der schriftlichen Dokumentation vermerkt werden.
Die schriftliche Dokumentation soll nicht weniger als 20 und nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Die Schülerin oder der Schüler fügt auf einem gesonderten Blatt die mit Unterschrift versehene Versicherung bei, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt worden ist und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt worden sind.
Das Kolloquium vor dem Bewertungsausschuss findet zwei bis fünf Wochen nach Abgabe der Dokumentation statt, spätestens aber bis zur Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Abiturprüfung. Es dauert 30 Minuten.
Die Bewertung der ,,besonderen Lernleistung“ ergibt sich aus der schriftlichen Dokumentation und gegebenenfalls dem Produkt und der Präsentation im Kolloquium. Die Bewertung der schriftlichen Dokumentation wird dem Prüfling spätestens eine Woche vor dem Kolloquium mitgeteilt. Die Teilnoten werden protokolliert, die Gesamtnote wird in freier Notenfindung ermittelt und der Schülerin oder dem Schüler unmittelbar nach der Beratung der Bewertungskommission im Anschluss an das Kolloquium mitgeteilt.
Berechnung der Abiturnote
Die Gesamtnote errechnet sich aus bestimmten Halbjahresleistungen aus den letzten vier Halbjahren der Oberstufe sowie zu einem Drittel aus den Bewertungen der Abiturprüfung.
Punktsumme Block I (gültig NUR für jetzige Q3)
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einzubringende Halbjahresergebnisse aus der Qualifikationsphase |
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4x |
Kernfach I |
max. 60 P |
4x |
Kernfach II |
max. 60 P |
4x |
Kernfach III |
max. 60 P |
4x |
Profil gebendes Fach |
max. 60 P. |
4x | 4. Prüfungsfach | max. 60 P. |
4x |
(bei Wahl. 5. Prüfungsfach) |
max. 60 P. |
4x |
Geschichte |
max. 60 P. |
4x |
Naturwissenschaften (Informatik ist keine Naturwissenschaft!) |
max. 60 P. |
1x |
Kunst / Musik / Darstellendes Spiel |
max. 15 P. |
2x |
(evtl. neu begonnene Fremdsprache Spanisch) |
max. 30 P. |
1x |
Profilseminar |
max. 30 P. |
2x |
Geographie/WiPo |
max. 30 P. |
2x |
Religion / Philosophie |
max. 30 P. |
weitere Leistungen aus dem 1. bis 4. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (max. 3x Sport) |
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36 |
Halbjahresleistungen |
max. 540 P |
Multiplikation mit dem Faktor 40/36 |
max. 600 P |
- Insgesamt mindestens 200 P. und darunter 29mal mindestens jeweils 5 P in einfacher Wertung, also maximal 7 „Fehlkurse“, d.h. Halbjahresleistungen unter 5 Punkten
- Keine der Leistungen darf 0 P. betragen!
- Sport (als grundlegendes Fach) darf maximal 3mal eingebracht werden.
Beispiele für die Anwendung der Einbringpflicht:
Generell gilt,
- dass die Leistungen eines Faches nur jeweils einmal einfließen können, bei Wahl von Biologie als Abiturprüfungsfach die Biologieleistungen also nicht nochmal als Naturwissenschaften eingebracht werden können/müssen.
- Bei einer Einbringpflicht von 1 oder 2 Halbjahresleistungen stets die besten in die Berechnung einfließen.
- Die 4 Leistungen aus den Profil ergänzenden Fächern aufgeteilt werden können.
Punktsumme Block II |
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Prüfungsleistungen bei vier Abiturprüfungsfächern: |
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5x |
1. Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung*) |
max. 75 P |
5x |
2. Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung*) |
max. 75 P |
5x |
3. Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung*) |
max. 75 P |
5x |
4. Abiturprüfungsfach (mündliche Prüfung) |
max. 75 P |
=> 20x |
Abiturprüfung |
max. 300 P |
In mindestens zwei Prüfungen jeweils mind. 5 P in einfacher Wertung |
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Prüfungsleistungen bei freiwilligen fünf Abiturprüfungsfächern: |
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4x |
1. Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung) |
max. 60 P |
4x |
2. Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung) |
max. 60 P |
4x |
3. Abiturprüfungsfach (schriftliche Prüfung) |
max. 60 P |
4x |
4. Abiturprüfungsfach (mündliche Prüfung) |
max. 60 P |
4x |
5. Abiturprüfungsfach |
max. 60 P |
=> 20x |
Abiturprüfung |
max. 300 P |
In mindestens drei Prüfungen jeweils mind. 5 P in einfacher Wertung |
Gesamtqualifikation |
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Block I |
Punktsumme der Halbjahresleistungen |
max. 600 Punkte |
Block II |
Punktsumme der Abiturprüfung |
max. 300 Punkte |
Gesamt |
Punktsummen Block I + Block II |
max. 900 P Punkte |