Mit dem Eintritt in die Oberstufe wird die bekannte Notenskala von 1 bis 6 durch Zensurenpunkte von 0 (=6) bis 15 (=1+) ersetzt.
Grundsätzlich gilt, dass mit Ausnahme des Einführungsjahrgangs, bei dem es am Ende des Schuljahres ein Ganzjahrsnotenzeugnis gibt, Halbjahresnoten erteilt werden. Grundlage der Notenfindung sind einerseits die Unterrichtsbeiträge (mündliche Mitarbeit, Hausaufgaben, Protokolle, eingereichte schriftliche Antworten, Referate, Tests von bis zu 20 Minuten, Mitarbeit in Gruppen...) und andererseits die schriftlichen Leistungsnachweise, allgemein Klausuren genannt. Bei der Notenfindung besitzen die Unterrichtsbeiträge ein höheres Gewicht.
Die Anzahl der Leistungsnachweise liegt mit Ausnahme der Kern- und Profilfächer bei einer Überprüfung pro Halbjahr, wobei es einzelne Abweichungen hiervon geben kann.
Zur Gewährleistung vergleichbarer Anforderungen wird auf schulinternen Beschluss in den Kernfächern mindestens eine identische Klausur (Parallelklausur) (Aufgabentypen, z. T. Inhalt und Bewertung) pro Schuljahr geschrieben.
Zu Beginn jedes Halbjahres wird ein Klausurplan veröffentlicht, der die verbindlichen Termine der Klassenarbeiten festlegt. Werden Klassenarbeiten versäumt, so sind diese Abwesenheiten durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen. Am Ende des Halbjahres werden versäumte Klassenarbeiten nachgeschrieben, sofern mit der jeweiligen Lehrkraft nicht vorher eine Ersatzleistung vereinbart wurde.
In zwei Fächern muss in der Qualifikationsphase eine gleichwertige Leistung erbracht werden. Per Beschluss sind dies am Gymnasium Altenholz verpflichtend eine Präsentationen sowie der Praktikumsbericht im Fach WiPo. Die Schülerinnen und Schüler wählen am Ende der Einführungsphase aus den Fächern auf grundlegendem Niveau ihre Präsentationsfächer. Die Präsentation und der Bericht ersetzen dann die Klausur des jeweiligen Halbjahres.
Präsentation als Klausurersatzleistung in der Oberstufe
Beispiel_einer_gelungenen_Präsentation_im_Abitur.pdf